Ihr voraussichtlicher Zuschuss
7.500 €30 % Fördersatz
- Geplante Gesamtkosten
- 25.000 €
- Berücksichtigte Kosten
- 25.000 €
- Grundförderung · 30 %
- 7.500 €
- Boni nach DeckelungEinkommen 0 % · Heizungstausch 0 %
- 0 €
- Ihr rechnerischer Eigenanteil
- 17.500 €
Die Förderung wird nach Abschluss und Prüfung ausgezahlt. Bis dahin müssen die Kosten finanziert werden.
Förderung mit TOBE besprechenZwischenfinanzierung einplanen: Wenn Sie den Einkommensbonus nach den seit 21.07.2026 geltenden Bedingungen beantragen, können Sie Ihre Nachweise laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung. Prüfen Sie deshalb, wie Sie die Kosten bis zur Auszahlung finanzieren. Aktuellen KfW-Hinweis lesen (neuer Tab). Hinweis geprüft am 13.10.2026.
Voraussetzungen und Berechnungsgrundlage
Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage. Angenommen werden vollständig förderfähige Kosten, eine förderfähige Wärmepumpe und ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige, die mindestens fünf Jahre zurückliegt. Frühere Förderanträge, Etagenheizungstausch, Unternehmen und besondere Eigentumsverhältnisse benötigen eine individuelle Prüfung. Ein kommunaler Anschlusszwang an ein Wärmenetz kann die Wärmepumpenförderung ausschließen.
Vor Baubeginn: BzA erstellen lassen, Vertrag mit Förderbedingung schließen und KfW-Antrag stellen. Technische Anforderungen und hydraulischer Abgleich müssen eingehalten werden. Förderung vorbehaltlich Prüfung und verfügbarer Haushaltsmittel.
Berechnungsstand: 08.10.2026, KfW 458, Merkblatt 09/2026 (gültig ab 24.09.2026). Zeitabhängige Absenkungen ab Februar 2027 werden berücksichtigt. Persönliche Boni werden bei 70 % gedeckelt; bis zu 80 % sind nur bei Anspruch auf den höchsten Einkommensbonus möglich. Offizielle KfW-Bedingungen (neuer Tab). Ihre Eingaben werden nur hier im Browser berechnet und nicht versendet.